So manch einer weiß über das eine oder andere Jugendrecht gar nicht Bescheid. Dürfen sie das? Ist das verboten? Außerdem ist es dann schwer sich richtig zu verhalten wenn man nicht weiß was sie nun dürfen und was nicht.
Schauen wir uns doch mal 7 Jugendrechte und Jugendpflichten aus dem Alltag an:
- Dürfen Jugendliche selbst entscheiden, wann sie mit der Schule aufhören? Antwort: Nein. Bis zum 18. Lebensjahr liegt es in der Entscheidung der Eltern, ob ihr Kind weiterhin die Schule besucht oder nicht. Auch die Wahl der Schule (Haupt-/Realschule/Gymnasium) bleibt den Eltern überlassen. Wer also vorher austreten oder nach dem 16./17. Lebensjahr weiter eine Schule besuchen möchte, der braucht die Erlaubnis der Eltern.
- Dürfen Jugendliche Lotterie-Lose kaufen? Antwort: Nein. In Deutschland sind Glücksspiele jeder Art für unter 18-jährige untersagt. Auch nicht, wenn es sich um das Taschengeld* des Jugendlichen handelt. Kinder und Jugendliche haben ein hohes Suchtpotenzial und das Gesetz will die Kinder davor schützen sich der Sucht hinzugeben. Wer dennoch ein Los an jüngere verkauft oder sie an einem Spielautomaten spielen lässt macht sich strafbar.
- Was passiert, wenn Jugendliche beim Ladendiebstahl erwischt werden? Antwort: In der Regel werden die Eltern benachrichtigt und die Jugendlichen erhalten eine Anzeige. Die Anzeige geht von der Polizei dann an die Staatsanwaltschaft. Es kann passieren, dass das Verfahren auch eingestellt wird.Bei erstmaligem Vergehen bleibt es oft bei einer Mahnung. Wer öfter erwischt wird muss mit Sozialstunden rechnen oder bekommt ein Wochenendarrest aufgebrummt.
- Wann dürfen Jugendliche in die Disco? Antwort: Der Eintritt in die Disco ist Jugendlichen ab 16 Jahren gestattet. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen gar nicht in die Diskotheken gehen. Wer 16 oder 17 Jahre alt ist darf höchstens bis 24 Uhr in die Disko, ab 18 darf man so lange man möchte in die Diskothek gehen.
- Wann dürfen Jugendliche ausziehen? Antwort: Der Auszug aus dem Elternhaus in eine eigene Wohnung darf erst ab 18 Jahren geschehen. Ab 16 ist mit Zustimmung der Eltern oder des Jugendamtes lediglich betreutes Wohnen oder ein Wohnheim drin.
- Dürfen Jugendliche Handy-Verträge abschließen? Antwort: Nein. Das Abschließen von Verträgen, selbst das von Handy-Verträgen ist erst ab 18 gestattet. Ab 16 dürfen sich Jugendliche von ihrem Taschengeld* aber so genannte Prepaidkarten kaufen und ihr Handy beispielsweise mit einem Guthaben von mindestens 15 Euro aufladen.
- Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Sex haben? Antwort: Offiziell dürfen Jugendliche ab 14 Jahren Sex haben, sofern beide zwischen 14 und 16 Jahre alt sind. Erlaubt ist aber kein Sex zwischen 18 oder im schlimmsten Falle jemand mit 21 und jemanden unter 16 Jahre. Dann würde eine Anzeige kommen wegen Verführung von Minderjährigen. Des Weiteren können die Eltern den Umgang verbieten, wenn ihr Kind unter 16, der Partner/die Partnerin des Kindes aber über 18. Für den Kauf von Verhütungsmitteln (wie zum Beispiel das Kondom oder die Pille) gibt es kein vorgeschriebenes Mindestalter. Ab welchem Alter der Gynäkologe die Pille verschreiben möchte, liegt in seiner Entscheidung.
*Taschengeld-Klausel: Was hat es damit auf sich? Die Taschengeld-Klausel ist im BGB (Bürgerlichen Gesetzbuch) unter Jugendrechte und Jugendpflichten zu finden. Diese Klausel besagt, dass Jugendliche in einem vernünftigen Rahmen über ihr Geld verfügen dürfen. Einen Hund dürfen sie sich von ihrem Taschengeld ohne Zustimmung der Eltern zum Beispiel nicht kaufen, weil dadurch weitere Pflichten für den Jugendlichen entstehen. Ein Spielzeug oder etwas Süßes ist beim Kauf durch das Taschengeld erlaubt.
(Quelle: Galileo)
Mal wieder etwas dazu gelernt.
Bis bald.
Zish
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Nov.1,2011